A) Allgemeine Informationen

Name und Kon­takt­da­ten des Verantwortlichen

Grund­schu­le an der Feld­mochin­ger Straße
Feld­mochin­ger Stra­ße 251
80995 München

T: 089150011970
Fax: 08915001197-28
E‑Mail: gs-feldmochinger-str-251[at]muenchen.de

Kon­takt­da­ten des/der Datenschutzbeauftragten 

Behörd­li­che Daten­schutz­be­auf­trag­te am Staat­li­chen Schul­amt der Lan­des­haupt­stadt München

Chris­ti­na Adam­ski, Grund­schu­le an der Margarethe-Danzi-Str.
Mar­ga­re­the-Dan­zi-Str. 17
80639 München
Tel.: 089 / 233 660 10
E‑Mail: daschutz.adamski[at]schulamt.muenchen.musin.de

Zwe­cke und Rechts­grund­la­gen für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten

Wir ver­ar­bei­ten per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Erfül­lung des Bil­dungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Baye­ri­sche Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­we­sen (Bay­EUG) den Schu­len zuweist.

Die Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Fol­gen­den nichts ande­res ange­ge­ben ist, aus Art. 85 des Baye­ri­schen Erzie­hungs- und Unter­richts­ge­setz­tes (Bay­EUG) in Ver­bin­dung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buch­sta­be e der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO).

Dem­nach ist es uns erlaubt, die zur Erfül­lung der schu­li­schen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten zu verarbeiten.

Emp­fän­ger von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der tech­ni­sche Betrieb unse­rer Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­te­me erfolgt grund­sätz­lich durch LHM Ser­vices GmbH in unse­rem Auftrag.

Für ein­zel­ne Ver­fah­ren set­zen wir wei­te­re Auf­trags­ver­ar­bei­ter ein.

Auf Anfor­de­rung wer­den Ihre Daten an die zustän­di­gen Auf­sichts- und Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den zur Wahr­neh­mung der jewei­li­gen Kon­troll­rech­te übermittelt.

Dau­er der Spei­che­rung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Ihre Daten wer­den nur so lan­ge gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten zur Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Ihre Rech­te

Als Betrof­fe­ner einer Daten­ver­ar­bei­tung haben Sie die fol­gen­den Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Aus­kunft über die zu Ihrer Per­son gespei­cher­ten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Soll­ten unrich­ti­ge per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den, steht Ihnen ein Recht auf Berich­ti­gung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Lie­gen die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vor, so kön­nen Sie die Löschung oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­lan­gen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Daten­ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben oder ein Ver­trag zur Daten­ver­ar­bei­tung besteht und die Daten­ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gege­be­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­bar­keit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben und die Ver­ar­bei­tung auf die­ser Ein­wil­li­gung beruht, kön­nen Sie die Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft wider­ru­fen. Die Recht­mä­ßig­keit der auf­grund der Ein­wil­li­gung bis zum Wider­ruf erfolg­ten Daten­ver­ar­bei­tung wird durch die­sen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten Wider­spruchein­zu­le­gen, wenn die Ver­ar­bei­tung auf Grund­la­ge des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwer­de­recht bei der Aufsichtsbehörde

Unab­hän­gig davon besteht ein Beschwer­de­recht beim Baye­ri­schen Lan­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz, den Sie unter fol­gen­den Kon­takt­da­ten erreichen:

Post­an­schrift: Post­fach 22 12 19, 80502 München
Adres­se: Wag­mül­lerstra­ße 18, 80538 München
Tele­fon: 089 2126720
Tele­fax: 089 21267250

E‑Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Inter­net: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

Wei­te­re Informationen

Für nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten und zu Ihren Rech­ten kön­nen Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genann­ten Kon­takt­da­ten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

Tech­ni­sche Umsetzung

Unser Web­ser­ver wird durch LHM Ser­vices GmbH (Emmy-Noe­ther-Stra­ße 2, 80992 Mün­chen) betrie­ben. Die von Ihnen im Rah­men des Besuchs unse­res Web­auf­tritts über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den daher durch die­sen Auf­trags­ver­ar­bei­ter in unse­rem Auf­trag verarbeitet.

Pro­to­kol­lie­rung

Wenn Sie die­se oder ande­re Inter­net­sei­ten auf­ru­fen, über­mit­teln Sie über Ihren Inter­net­brow­ser Daten an unse­ren Web­ser­ver. Die fol­gen­den Daten wer­den wäh­rend einer lau­fen­den Ver­bin­dung zur Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ihrem Inter­net­brow­ser und unse­rem Web­ser­ver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhr­zeit der Anforderung
  • Name der ange­for­der­ten Datei
  • Sei­te, von der aus die Datei ange­for­dert wurde
  • Zugriffs­sta­tus (Datei über­tra­gen, Datei nicht gefun­den, etc.)
  • ver­wen­de­te Inter­net­brow­ser­und ver­wen­de­tes Betriebssystem
  • voll­stän­di­ge IP-Adres­se des anfor­dern­den Rechners
  • über­tra­ge­ne Datenmenge.

Aus Grün­den der tech­ni­schen Sicher­heit, ins­be­son­de­re zur Abwehr von Angriffs­ver­su­chen auf unse­ren Web­ser­ver, wer­den die­se Daten von uns gespei­chert. Nach spä­tes­tens sie­ben Tagen wer­den die Daten durch Ver­kür­zung der IP-Adres­se auf Domain-Ebe­ne anony­mi­siert, so dass es nicht mehr mög­lich ist, einen Bezug auf ein­zel­ne Nut­zer herzustellen. 

Akti­ve Komponenten

Wir ver­wen­den akti­ve Kom­po­nen­ten wie Java­script, Java-App­lets oder Acti­ve-X-Con­trols. Die­se Funk­ti­on kann durch die Ein­stel­lung Ihres Inter­net­brow­sers von Ihnen abge­schal­tet werden.

Coo­kies

Beim Zugriff auf die­ses Inter­net­an­ge­bot wer­den von uns Coo­kies (klei­ne Datei­en) auf Ihrem Gerät gespei­chert, die für die Dau­er Ihres Besu­ches auf der Inter­net­sei­te gül­tig sind („ses­si­on-coo­kies“). Wir ver­wen­den die­se aus­schließ­lich wäh­rend Ihres Besuchs unse­rer Inter­net­sei­te. Die meis­ten Brow­ser sind so ein­ge­stellt, dass sie die Ver­wen­dung von Coo­kies akzep­tie­ren, die­se Funk­ti­on kann aber durch die Ein­stel­lung des Inter­net­brow­sers von Ihnen für die lau­fen­de Sit­zung oder dau­er­haft abge­schal­tet wer­den. Nach Ende Ihres Besu­ches wird Ihr Brow­ser die­se Coo­kies auto­ma­tisch löschen.

Aus­wer­tung des Nut­zungs­ver­hal­tens (Web­track­ing-Sys­te­me; Reichweitenmessung)

Wir füh­ren eine Reich­wei­ten­mes­sung nur anhand sta­tis­ti­scher Daten (also ohne Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten) durch.

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfül­lung schu­li­scher Auf­ga­ben (Art. 2 Bay­EUG) ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten über fol­gen­de Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern han­delt es sich ins­be­son­de­re um Name, Adress­da­ten, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit (soweit für die Schul­pra­xis erfor­der­lich), Migra­ti­ons­hin­ter­grund (Geburts­land, Jahr des Zuzugs nach Deutsch­land, Mut­ter­spra­che deutsch/nicht deutsch), Leis­tungs­da­ten, Daten zur schu­li­schen und beruf­li­chen Vor­bil­dung sowie zur Berufs­aus­bil­dung. Ggf. wer­den auch beson­de­re päd­ago­gi­sche För­der­maß­nah­men, z.B. Emp­feh­lun­gen zur Schul­lauf­bahn, Schul­ver­säum­nis­se und Ord­nungs­maß­nah­men nach Art. 86 Bay­EUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erzie­hungs­be­rech­tig­tenhan­delt es sich ins­be­son­de­re um Name und Adress­da­ten sowie Anga­ben zum Sorgerecht.

Rechts­grund­la­ge

Zen­tra­le Rechts­grund­la­ge ist Art. 85 Abs. 1 Bay­EUG. Danach dür­fen Schu­len die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Her­aus­ga­be eines Jah­res­be­richts für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler und die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten beruht auf Art. 85 Abs. 3 Bay­EUG, gege­be­nen­falls im Hin­blick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung von Name und Adress­da­ten der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sowie von Anga­ben zum Sor­ge­recht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwe­cke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schu­le dient in die­sem Rah­men ins­be­son­de­re fol­gen­den spe­zi­fi­schen Zwecken:

Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (Art. 2 Abs. 4 Bay­EUG), Doku­men­ta­ti­on von Schü­ler- und Schü­ler­leis­tungs­da­ten, Zeug­nis­er­stel­lung (Art. 52, 85a Bay­EUG und Bestim­mun­gen der Schul­ord­nun­gen und der Leh­rer­dienst­ord­nung); Ermitt­lung des son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darfs (Art. 19 Bay­EUG); Ein­satz Mobi­ler Son­der­päd­ago­gi­scher Diens­te (Art. 21 Bay­EUG), Prak­ti­kums­ver­wal­tung (Art. 50 Abs. 3 und 4 Bay­EUG); Über­wa­chung der Schul­pflicht (Art. 57 Bay­EUG); Mit­ge­stal­tung des schu­li­schen Lebens (Art. 62 ff. Bay­EUG); Erzie­hungs- und Ord­nungs­maß­nah­men (Art. 86 Bay­EUG); Durch­füh­rung der Schul­sta­tis­tik (Art. 113b Bay­EUG); Eva­lua­ti­on und Qua­li­täts­ent­wick­lung (Art. 113c Bay­EUG); Schul­fi­nan­zie­rung (Art. 4, 10, 19 Baye­ri­sches Schul­fi­nan­zie­rungs­ge­setz – BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.

Aus­kunfts­pflicht gegen­über der Schule
Eine Pflicht zur Aus­kunft durch Schü­le­rin­nen und Schü­ler bezie­hungs­wei­se der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten besteht nach Maß­ga­be von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Emp­fän­ger

An außer­schu­li­sche Stel­len über­mit­teln wir Daten unse­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen ist.

Zu den Emp­fän­gern gehö­ren insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tig­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zustän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)
  • das zustän­di­ge Jugend­amt (Art. 31 BayEUG)
  • die Trä­ger des Sach­auf­wands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Trä­ger des Auf­wands der Schü­ler­be­för­de­rung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­weg­kos­ten­frei­heits­ge­setz – SchKFrG i.V.m. der Ver­ord­nung über die Schülerbeförderung)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die auf­neh­men­de Schu­le im Fal­le eines Schul­wech­sels (Art. 85a Abs. 2 Bay­EUG, § 39 BaySchO)
  • das Ein­woh­ner­mel­de­amt (bei Abmel­dung aus­län­di­scher Schü­ler vom Schul­be­such in Bay­ern, § 3 Mit­tel­schul­ord­nung – MSO)
  • die jeweils zustän­di­ge Hand­werks­kam­mer als Trä­ger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maß­nah­men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 Bay­EUG i.V.m. § 21 Berufs­schul­ord­nung – BSO)
  • die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­di­gen Stel­len (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufs­bil­dungs­ge­setz – BBiG)
  • die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den (Art. 118 Bay­EUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­di­gen Unter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zustän­di­ge Archiv nach dem Baye­ri­schen Archiv­ge­setz (Bay­Ar­chivG)
  • die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de, wenn die Schu­le bei aus­län­di­schen Schul­pflich­ti­gen fest­stellt, dass sie nicht über hin­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se für einen erfolg­rei­chen Schul­be­such ver­fü­gen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zustän­di­ge Gesund­heits­amt (§ 3336 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz – IfSG)

Dau­er der Speicherung

Grund­satz:

Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten wer­den von uns nur so lan­ge gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­li­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schü­ler­un­ter­la­gen gespei­chert sind, gel­ten gemäß § 40 der Baye­ri­schen Schul­ord­nung (Bay­SchO), grund­sätz­lich fol­gen­de Speicherfristen:

Betrof­fe­ne Daten Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist
1. Schü­ler­stamm­blatt; Abschluss­zeug­nis­se oder sie erset­zen­de Zeug­nis­se in Abschrift; Zeug­nis­se, die schu­li­sche Berech­ti­gun­gen ver­lei­hen, in Abschrift; Urkun­den, die zum Füh­ren eine Berufs­be­zeich­nung berech­ti­gen, in Abschrift 50 Jah­re
2. Leis­tungs­nach­wei­se 2 Jah­re
3. alle übri­gen Daten 1 Jahr

Die Lösch­fris­ten für die bei Nrn. 1 und 3 genann­ten Daten begin­nen mit Ablauf des Schul­jah­res, in dem die Schü­le­rin oder der Schü­ler die Schu­le ver­lässt, für die Leis­tungs­nach­wei­se mit Ablauf des Schul­jah­res, in dem sie ange­fer­tigt wurden.

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehr­kräf­ten ver­ar­bei­ten wir Name, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Anga­ben zur Lehr­be­fä­hi­gung und zum Unter­richts­ein­satz sowie ggf. wei­te­re Per­so­nal­da­ten, soweit die­se zur Abwick­lung des Dienst­ver­hält­nis­ses an der Schu­le erfor­der­lich sind (die Per­so­nal­ak­te wird bei der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hör­de geführt).

Rechts­grund­la­ge

Zen­tra­le Rechts­grund­la­ge ist Art. 85 Abs. 1 Bay­EUG. Danach dür­fen Schu­len die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten der Lehr­kräf­te verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Füh­rung wei­te­rer Per­so­nal­ak­ten (Neben­ak­ten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Baye­ri­sches Beam­ten­ge­setz (BayBG). Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hör­de, die nicht zugleich per­so­nal­ver­wal­ten­de Behör­de ist, eine wei­te­re Per­so­nal­ak­te (Neben­ak­te) aus Unter­la­gen füh­ren, die sich auch in der Grund­ak­te oder Teil­ak­ten befin­den, soweit deren Kennt­nis für die Erle­di­gung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist.

Zwe­cke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schu­le dient in die­sem Rah­men ins­be­son­de­re der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, per­so­nel­ler und sozia­ler Maß­nah­men, ins­be­son­de­re zu Zwe­cken der Per­so­nal­ver­wal­tung oder Per­so­nal­wirt­schaft (vgl. ins­be­son­de­re Art. 103 BayBG).

Aus­kunfts­pflicht gegen­über der Schule
Eine Pflicht zur Aus­kunft durch Lehr­kräf­te besteht nach Maß­ga­be von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Emp­fän­ger

An exter­ne Stel­len über­mit­teln wir Daten der Lehr­kräf­te nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen ist.

Zu den Emp­fän­gern gehö­ren insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tig­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zustän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)
  • die zustän­di­gen per­so­nal­ver­wal­ten­den Stel­len (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Finan­zen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zustän­di­ge Hand­werks­kam­mer als Trä­ger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maß­nah­men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 Bay­EUG i.V.m. § 21 BSO)
  • die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­di­gen Stel­len (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­di­gen Unter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zustän­di­ge Archiv nach BayArchivG
  • das zustän­di­ge Gesund­heits­amt (§ 3336 IfSG)

Dau­er der Speicherung

Grund­satz:

Daten von Lehr­kräf­ten wer­den von uns nur so lan­ge gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­li­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Per­so­nal­da­ten:

Die Spei­che­rung, Löschung und Ver­nich­tung Ihrer Per­so­nal­da­ten im Rah­men des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses rich­tet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Fal­le der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach § 611a BGB sowie in ent­spre­chen­der Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unter­rich­ten­dem Per­so­nal füh­ren wir die Per­so­nal­da­ten, die zur Abwick­lung des Dienst­ver­hält­nis­ses an der Schu­le erfor­der­lich sind (die Per­so­nal­ak­te wird von der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hör­de geführt).

Rechts­grund­la­ge

Zen­tra­le Rechts­grund­la­ge ist Art. 85 Abs. 1 Bay­EUG. Danach dür­fen Schu­len die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten des nicht unter­rich­ten­den Per­so­nals verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Füh­rung wei­te­rer Per­so­nal­ak­ten (Neben­ak­ten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hör­de, die nicht zugleich per­so­nal­ver­wal­ten­de Behör­de ist, eine wei­te­re Per­so­nal­ak­te (Neben­ak­te) aus Unter­la­gen füh­ren, die sich auch in der Grund­ak­te oder Teil­ak­ten befin­den, soweit deren Kennt­nis für die Erle­di­gung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist (im Fal­le der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach § 611a Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) sowie in ent­spre­chen­der Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwe­cke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schu­le dient in die­sem Rah­men ins­be­son­de­re der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, per­so­nel­ler und sozia­ler Maß­nah­men, ins­be­son­de­re zu Zwe­cken der Per­so­nal­ver­wal­tung oder Per­so­nal­wirt­schaft (vgl. ins­be­son­de­re Art. 103 BayBG).

Emp­fän­ger

An exter­ne Stel­len über­mit­teln wir Daten des nicht unter­rich­ten­den Per­so­nals nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen ist.

Zu den Emp­fän­gern gehö­ren insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tig­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zustän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)
  • die zustän­di­gen per­so­nal­ver­wal­ten­den Stel­len (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Finan­zen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zustän­di­ge Hand­werks­kam­mer als Trä­ger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maß­nah­men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 Bay­EUG i.V.m. § 21 BSO),
  • die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­di­gen Stel­len (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­di­gen Unter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zustän­di­ge Archiv nach dem BayArchivG
  • das zustän­di­ge Gesund­heits­amt (§ 3336 IfSG)

Dau­er der Speicherung

Grund­satz: Daten des nicht unter­rich­ten­den Per­so­nals wer­den von uns grund­sätz­lich nur so lan­ge gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­li­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Per­so­nal­da­ten:

Die Spei­che­rung, Löschung und Ver­nich­tung Ihrer Per­so­nal­da­ten im Rah­men des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses rich­tet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Fal­le der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach § 611a BGB sowie in ent­spre­chen­der Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen (z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Wei­te­re Daten wer­den je nach Art des Geschäfts- oder sons­ti­gen Kon­takts verarbeitet.

Rechts­grund­la­ge

Als Rechts­grund­la­ge kommt ins­be­son­de­re Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Ein­wil­li­gung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwick­lung eines Ver­trags) in Betracht.

Zwe­cke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schu­le dient im Rah­men einer Ein­wil­li­gung dem in der Ein­wil­li­gung ange­ge­be­nen Zweck oder bei der Abwick­lung eines Ver­tra­ges der Erfül­lung des jewei­li­gen Vertrages.

Emp­fän­ger

An exter­ne Stel­len über­mit­teln wir Daten von Per­so­nen, die mit der Schu­le in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt ste­hen nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen ist.

Dau­er der Speicherung

Daten von Per­so­nen, die mit der Schu­le in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt ste­hen wer­den von uns nur so lan­ge gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­li­gen Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke erfor­der­lich ist.